Hauswirtschafter/in

Das Arbeitsgebiet der Hauswirtschafter/innen umfasst alle im Haushalt vorkommenden Arbeiten. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung, die Betreuung von Personen in privaten Haushalten, in sozialen und betrieblichen Einrichtungen sowie in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen. Weitere Arbeitsorte sind hauswirtschaftliche Betriebe, wie Kantinen oder Großküchen, der hauswirtschaftliche Bereich von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Heimen sowie Privathaushalte.

Die Ausbildung erfolgt im hauswirtschaftlichen Bereich und der hauswirtschaftlichen Verwaltung des Berufsbildungswerkes unter intensiver Einbindung von Praktika bei Arbeitgebern mit hauswirtschaftlichem Profil.

Zusätzlich erworbene Qualifikationen werden zertifiziert. 

Voraussetzungen:

  • Hauptschul- oder Sonderschulabschluss
  • Interesse an hauswirtschaftlichen Arbeiten
  • intakter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Gesunde, widerstandsfähige Haut durch Reinigungs- und Pflegemittel
  • Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände

Ausbildungsdauer:         3 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Planung und Einkauf von Verbrauchsgütern, hauswirtschaftliche Haushaltsführung mit entsprechendem Geld- und Geschäftsverkehr
  • Erlernen angemessener Umgangsformen in Haus- und Arbeitsgemeinschaften sowie gegenüber Gästen
  • Einsatz, Reinigung und Pflege von Küchengeräten und -maschinen, Hygienevorschriften
  • Grundreinigung in Wohn-, Schlaf- und Wirtschaftsräumen
  • Ausgestaltung von Räumen für besondere Anlässe
  • Zuschnitt und Verarbeitung von Textilien, Reparaturtechniken für Textilien, Bügeltechniken, Textilien schrankfertig machen
  • Grundlagen der Gartennutzung und Blumenpflege
  • Zusammenstellen und Zubereiten von Zwischen-, Ergänzungs- und Hauptmahlzeiten, von abwechslungs- und nährstoffreichen Speisen
  • Zubereitung von Sonderkostformen

Die Ausbildung erfolgt gemäß den §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:              

  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:     

Der/die Hauswirtschafter/in hat nach gutem Abschluss die Möglichkeit, sich als Meister/in oder Hauswirtschaftsleiter/in zu qualifizieren. Der Beruf bietet auch eine gute Ausgangslage für den Einsatz in Pflegetätigkeiten.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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