Die vorberuflichen Maßnahmen finden in den Berufsfeldern Holztechnik, Metalltechnik, Kfz-Technik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Wirtschaft und Verwaltung, Tierhaltung und Tierzucht, Gästebetreuung, Ernährung und Hauswirtschaft, Personale Dienstleistungen, Bautechnik sowie Agrarwirtschaft statt.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) ist geeignet junge Menschen mit Behinderung (psychisch-, lern- und mehrfachbehinderte), sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, i.d.R. ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme basiert auf dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit. Wir verfolgen in der BvB einen ganzheitlichen Ansatz. So verknüpft das Konzept der Förderung Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Fachpraxis, theoretische Unterweisung sowie sozialpädogogische Hilfen und weitere besondere Leistungen unterstützen unsere Teilnehmer, damit sie ihre sozialen und beruflichen Kompetenzen verbessern können und so den Übergang in eine Ausbildung erleichtert bekommen.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beinhaltet 4 Ebenen.
- Eignungsanalyse
- Grundstufe
- Förderstufe
- Übergangsqualifizierung bei Bedarf.
Ziel der Eignungsanalyse ist die Erstellung eines Stärken- und Schwächenprofils.
Die Grundstufe dient der Entwicklung einer beruflichen Orientierung und Findung.
Das Ziel der Förderstufe ist eine individuelle Verbesserung von beruflichen Grundfertigkeiten, die auf eine Ausbildungs-/Arbeitsstelle vorbereiten.
Die Übergangsqualifizierung wird Jugendlichen angeboten, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Die erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeiten werden entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Berufsausbildungsvorbereitung bescheinigt.
Die Dauer der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber entsprechend der Erfordernisse des Einzelfalls verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden.