Stütz- und Förderlehrer (m/w/d)
Werden Sie Teil unseres Teams als
Stütz- und Förderlehrer (m/w/d)
Die Stelle ist unbefristet, in Voll- oder Teilzeit.
Sie erfüllen folgendes Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes pädagogisches Fachhoch-/Hochschulstudium oder
- abgeschlossenes Fachhoch-/Hochschulstudium und eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung und mindestens einjährige pädagogische Erfahrung oder
- Techniker- oder Meisterabschluss und eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung und mindestens einjährige pädagogische Erfahrung
- Wünschenswert sind Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit jungen, lernbeeinträchtigten Menschen
- Sicherer Umgang mit dem PC sowie digitalen Medien
- PKW-Führerschein
Ihre Aufgaben u. a.:
- Durchführung von differenzierten Kleingruppenunterrichten in Mathematik und Deutsch sowie zur Vorbereitung auf den Berufsschulunterricht
- Förderung der Lernfähigkeit und Vermittlung von Lerntechniken
- Reflektion von Lernprozessen
- Prüfungsvorbereitung
- Planung und Dokumentation von individuellen Förderzielen
Wir bieten Ihnen
- ein unbefristetes Voll-/Teilzeit-Arbeitsverhältnis
- Leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung an den TVöD-Bund
- eine Jahressonderzahlung
- individuelle interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine arbeitgeberunterstützte betriebliche Altersversorgung
- Zuschüsse zur BU-Versicherung, Fahrradleasing (JobRad durch Entgeltumwandlung)
- Mensa mit kostengünstiger, hauseigener Mittagsversorgung
Zusatzinformation: Mitarbeitende des Berufsbildungswerkes (ab Geb.-J. 1971) müssen nach aktuell geltender Rechtslage einem Masernimpfschutz erbringen.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per Post oder Mail an: Berufsbildungswerk Stendal gGmbH, Werner-Seelenbinder-Str. 2 u. 4, 39576 Stendal bzw. bewerbung@bbw-stendal.de.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen durch uns nicht zurückgesandt werden, außer der Bewerbung liegt ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei oder sie werden persönlich vom Bewerber abgeholt. Per Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen und nicht zurückgesandte Bewerbungsunterlagen werden drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzrechtlich vernichtet.