Verkäufer/innen haben je nach Betrieb oder Abteilung z.B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun. Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Kunden.
Beim Kassieren prüfen Verkäufer/innen die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- oder Geldkarten ab. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.
Die Ausbildung erfolgt im kaufmännischen Bereich des Berufsbildungswerkes im Ver-bund mit modernen Verkaufseinrichtungen der Region. Als Monoberuf wird der Verkäufer ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handel ausgebildet. Im 2. Ausbildungsjahr sind jedoch Differenzierungsmöglichkeiten über ein Sortiment und folgende Wahlpflicht- Qualifikationseinheiten gegeben:
– Warenannahme und Warenlagerung
– Beratung und Verkauf
– Kassensysteme
– Marketing
Voraussetzungen:
- Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder Hochschulreife
- Vorliebe für beruflichen Umgang mit vielen Menschen, bei ständig wechselnden Kontakten und Situationen
- Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände
- Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände
- Geduld, Aufmerksamkeit, gute Umgangsformen
- Freude an verkaufsorientierten und kaufmännischen Arbeitsabläufen
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Ausbildungsschwerpunkte sind:
- Kennenlernen von Warensortimenten
- persönliche Kundenberatung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie beim Umtausch und Reklamationen
- serviceorientiertes Auftreten im Kassenbereich
- verschiedene Zahlungsmittel entgegennehmen und die Kassenabrechnung durchführen
- Kunden über aktuelle Werbemaßnahmen und Serviceleistungen informieren
- Waren verkaufsfördernd platzieren und auszeichnen, einfache Dekorationsarbeiten im Verkaufsrahmen erledigen
- Bestellungen durchführen, Warenanlieferungen annehmen und kontrollieren
- Waren sachgerecht lagern und Inventuren durchführen
- Methoden für kaufmännische Vorgänge kennenlernen und Kalkulationen erstellen
- Berechnungen für die Preiskalkulation durchführen und Preisauszeichnungen vornehmen
Die Ausbildung erfolgt gemäß § 4/5 des Berufsbildungsgesetzes.
Prüfungen:
- Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres
- Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt
Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.
Weiterbildung: Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann mit dem Beruf Kauffrau/-mann im Einzelhandel fortgesetzt werden. Weiterhin bieten sich vielseitige andere Aufstiegsmöglichkeiten an den Fachschulen und sogenannten Berufsheimen des Einzelhandels.
Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.