Fachpraktiker/in im Gartenbau Fachrichtung Zierpflanzenbau

Fachpraktiker/innen im Gartenbau der FR Zierpflanzenbau spezialisieren sich meist auf bestimmte Pflanzenarten oder Pflanzengruppen, z. B. auf Rosen, Orchideen, Hortensien und Alpenveilchen oder auf bestimmte Kulturabschnitte oder -methoden, wie beispielsweise Jungpflanzen- oder Hydrokulturbetriebe. Sie helfen mit bei der Vermarktung ihrer Produkte und sorgen für eine verkaufsfördernde Präsentation des Pflanzensortiments. Die Arbeit erfolgt überwiegend in entsprechenden Gewächshäusern oder im Freien.

Im Berufsbildungswerk Stendal erfolgt die Ausbildung zur/zum Fachpraktiker/in im Gartenbau FR Zierpflanzenbau in einer modern ausgestatteten Ausbildungsstätte, die über eine Freifläche von ca. 10.000 m² und ein Gewächshaus von 200 m² verfügt. Umfangreiche Praktika sowie Ausbildungsverbünde mit zwei Firmen vermitteln die realen Aufgabenstellungen in Fachbetrieben des Zierpflanzenbaus.

Voraussetzungen:

Für die Ausbildung zum/r Fachpraktiker/in im Gartenbau FR Zierpflanzenbau sollte man Interesse am Umgang mit Pflanzen haben. Zudem sollte man Freude an der Arbeit im Freien und im Gewächshaus haben und ein Grundmaß an körperlicher Belastbarkeit mitbringen.

Ausbildungsdauer:         3 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Bestimmung der Pflanzen, Beurteilung der Pflanzenqualität, wirtschaftlicher Einsatz von Pflanzenarten und -sorten
  • Vermehrung und Anzucht von Zierpflanzen nach entsprechenden Vorgaben
  • Einsatz verschiedener Kulturverfahren und Anbausysteme
  • Pflanzenschutzmaßnahmen bei Zierpflanzen nach entsprechenden Vorgaben
  • verkaufsfördernde Präsentation, Verkauf und Auslieferung von Zierpflanzen
  • Krankheiten und Schadbilder bei Pflanzen beurteilen
  • fachgerechte Beobachtung und Mithilfe bei der Dokumentation der Wachstumsabläufe
  • wesentliche Kenntnisse zur Zierpflanzenernte, zur Aufbereitung und Lagerung
  • Mitarbeit bei Kundenaufträgen

Die Ausbildung erfolgt gemäß dem § 66 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:            

  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden bei den Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:        

Bei guten Leistungen besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Zwischen- oder Abschlussprüfung eine Ausbildung zur Gärtnerin/zum Gärtner im Garten- und Landschaftsbau aufzunehmen.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Ausbildungsleitung.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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