Polster- und Dekorationsnäher/in

Polster- und Dekorationsnäher/innen nähen Vorhänge, textile Rollos, Wandbespannungen oder Lampenschirme. Sie stellen aber auch Bezüge für Sofas, Sessel, Liegen und Matratzen her. Sie wählen Dekorationsstoffe aus und schneiden sie zu. Nach Vorlage oder Zeichnung nähen sie die Stoffe per Hand oder an Nähmaschinen zusammen und versäubern die Nähte. Schließlich bringen sie Knöpfe, Spitzen, Fransen, Kordeln oder Reißverschlüsse an und bügeln die Werkstücke auf. Daneben pflegen und warten sie die Werkzeuge und Maschinen.

Sie können in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks, z. T. in Raumausstattungs- oder Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern, in der Polstermöbelherstellung und in Gardinenfabriken beschäftigt sein.

Die Ausbildung erfolgt in modernen Werkstätten des Berufsbildungswerkes bei intensiver Einbindung von mehrwöchigen Betriebspraktika.

 

Voraussetzungen:

  • Hauptschul- oder Sonderschulabschluss
  • allgemeine handwerklich-gestalterische Geschicklichkeit, Sinn für Formen und Farben
  • gutes bzw. entsprechend korrigiertes Sehvermögen, insbesondere Nahsehen
  • Sorgfalt

 

Ausbildungsdauer:         2 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Ver- und Bearbeitungsgrundlagen für verschiedene Werk- und Hilfsstoffe, wie z. B. Baumwolle, Plüsch, Nessel, Samt, Leder
  • Bedienung und Wartung der entsprechenden Maschinen und Geräte
  • Nähen und Füllen von einfachen Matratzen mit Schaumstoff und Polsterfüllstoffen
  • Nähen von Kissen mit Reißverschlüssen, von Vorhängen, Schnüren, Übergardinen, Stores, Tischdecken und Borten
  • Ketteln und Zusammennähen verschiedener Werkstoffe
  • Fertigen einfacher Ziernähte, Steppnähte mit Doppelnadelmaschine und Kräuselarbeiten
  • Abfüttern von Gardinen und Dekorationen
  • Nähen von komplett zusammengefügten Möbelbezügen
  • Stoffzuschnitt mit Hilfe von Zuschnittplänen
  • Bügeltechniken für die hergestellten Produkte.

Die Ausbildung erfolgt gemäß §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:         

  • Zwischenprüfung im 1. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:      Bei gutem Ausbildungsabschluss besteht die Möglichkeit, eine zweijährige Aufstiegsausbildung zum/zur Raumausstatter/in anzuschließen. Auch die Qualifizierung zum/zur Meister/in besteht.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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