Koch/Köchin

Köche/Köchinnen verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören: Planung und Einkauf der Lebensmittel bzw. Zutaten sowie deren Vorbereitung und Lagerhaltung. Sie kennen die Rezepte für Gerichte aller Art, z.B. für Suppen, Soßen, Gebäcke oder Süßspeisen. Auch stellen sie Speisekarten zusammen, kochen, braten, backen und garnieren. Bei der Herstellung berücksichtigen sie wirtschaftliche und umweltfreundliche Gesichtspunkte und die einer gesunden Ernährung. Sie beachten die geltenden Hygienevorschriften, erarbeiten und kalkulieren Menüvorschläge. Darüber hinaus beraten sie selbstverständlich auch Gäste.

Die Ausbildung erfolgt in der Großküche des Berufsbildungswerkes. Sie wird durch Praktika in nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben und Hotels ergänzt.

Zusätzlich erworbene Qualifikationen werden zertifiziert.

Voraussetzungen:

  • Hauptschul- oder guter Sonderschulabschluss
  • gute körperliche Belastbarkeit
  • beidhändiges Finger- und Handgeschick
  • intakte, unempfindliche Haut
  • intakter Geschmacks- und Geruchssinn
  • belastbar hinsichtlich des Arbeitens in überwärmten Räumen, oft auch bei hoher Luftfeuchtigkeit

Ausbildungsdauer:         3 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  •  Verarbeitung von Fleisch, Innereien, Wild, Geflügel, Fisch, Schalen- und Krustentieren
  • Zubereiten und Anrichten von Speisen unter Berücksichtigung der Rezeptur, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit, einschließlich der Speisenausgabe
  • Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln und Sättigungsbeilagen
  • Herstellen von Vorspeisen, Anrichten von kalten und warmen Platten, einfache Dekorationen
  • Beherrschen von Kalkulationsgrundlagen, Mitwirkung bzw. Erledigung des Einkaufs von Lebensmitteln
  • Warenannahme und deren Prüfung, Warenlagerung und Bestandskontrolle
  • Berücksichtigung von ernährungsphysiologischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
  • Erarbeiten von Speiseplänen und Menüvorschlägen, angemessene Gästeberatung und Information über Dienstleistungen und Produkte
  • Erlernen und Beherrschen von arbeits- und küchentechnischen Verfahren bei Anwendung der Hygienevorschriften
  • Beherrschen fachtypischer fremdsprachlicher Begriffe und Redewendungen

Die Ausbildung erfolgt gemäß den §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes.

 Prüfungen:              

  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:      Nach erfolgreicher Ausbildung bieten sich ganz fachspezifische Fortbildungen und Spezialisierungen an, ebenso auch die Weiterbildung zum/zur Küchenmeister/in.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Ausbildungsleiter.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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