Fachpraktiker/in Küche

Fachpraktiker/innen Küche wirken beim Zubereiten und Anrichten von unterschiedlichen Gerichten mit. Sie richten sich dabei nach Rezepten, zum Beispiel für Suppen, Soßen, Gebäck oder Süßspeisen. Je nach Gericht kochen, braten, backen und garnieren sie die Nahrungsmittel. Vor dem Kochen, Braten oder Grillen zerlegen sie Geflügel, schneiden Fleisch zu und säubern Fisch. Außerdem putzen und schneiden sie Gemüse und Salat. Fachpraktiker/innen Küche nehmen auch Lieferungen von Lebensmitteln und Fertigprodukten an. Sie prüfen die Qualität und lagern die Waren sachgemäß ein.

Die Ausbildung erfolgt im praktischen Betrieb der Küche sowie der Mensa und Cafeteria im Berufsbildungswerk. Mehrere Praktika in Hotels und gastronomischen Einrichtungen der Region ergänzen die Ausbildung.

Zusätzlich erworbene Qualifikationen werden zertifiziert.

Voraussetzungen:

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Wichtig sind eine grundlegende körperliche Belastbarkeit, auch hinsichtlich des Arbeitens in überwärmten Räumen sowie ein intakter Geschmacks- und Geruchssinn.

Ausbildungsdauer:         3 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Information der Gäste über das Speisenangebot
  • Vorbereitung und Einsatz von Küchengeräten und Maschinen
  • Vorschriften und Grundsätze der Lebensmittelhygiene
  • Ermittlung des Warenbedarfes für einfache Speisen und Gerichte auf Grundlage der Rezepturen
  • Zubereitung und Anrichten von Speisen unter Berücksichtigung von Rezepturen und Ernährungsgrundsätzen
  • Vorbereitung und Zubereitung von Mehlspeisen, Teigwaren, Eierspeisen, Cremespeisen und klaren Suppen
  • Schneiden und Anrichten von Fleisch, Wurst und Käse
  • Unterscheidung von Schlachtfleisch und Verarbeitung zu einfachen Gerichten
  • Verarbeitung und Anrichten von Fertigprodukten.

Die Ausbildung erfolgt gemäß dem § 66 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:        

  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:     

Bei gutem Abschluss der Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in Küche, besteht die Möglichkeit eine Ausbildung zum/zur Koch/Köchin anzuschließen.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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