Fachpraktiker/in Hauswirtschaft

Fachpraktiker/innen in der Hauswirtschaft übernehmen in Privathaushalten und Einrichtungen Hausarbeiten aller Art. Dazu gehören das Einkaufen, das Lagern und Zubereiten von Speisen, die Haus- und Gebäudereinigung, die Blumenpflege und die Wäschebearbeitung.

Fachpraktiker/innen in der Hauswirtschaft

kümmern sich um die Haushaltsführung. Sie arbeiten dabei mit, die Speisen zuzubereiten. Zum Beispiel putzen und schälen sie Gemüse. Sie bereiten einfache Gerichte auch selbst zu. Außerdem richten Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft die Mahlzeiten an und servieren diese. Auch lagern und überwachen sie die Vorräte an Lebensmitteln. Zudem reinigen Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft Wohnräume und Schlafzimmer, Bäder und Wirtschaftsräume. Sie waschen zum Beispiel Tischdecken und Bettbezüge, trocknen und bügeln diese. Darüber hinaus dekorieren Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft die Räume.

Die Ausbildung erfolgt im hauswirtschaftlichen Bereich und der hauswirtschaftlichen Verwaltung des Berufsbildungswerkes unter intensiver Einbindung von Praktika bei Arbeitgebern mit hauswirtschaftlichem Profil.

Zusätzlich erworbene Qualifikationen werden zertifiziert.

Voraussetzungen:

  • Interesse an hauswirtschaftlichen Arbeiten
  • durchschnittliche Belastbarkeit des Bewegungs- und Stützapparates
  • intakter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Belastbarkeit der Haut durch Reinigungs- und Pflegemittel

Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Ausbildungsdauer:         3 Jahre

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitsvorgängen für die Ernährung, die Hauspflege und -reinigung und Textilpflege
  • Handhaben, Pflegen und Reinigen von hauswirtschaftlichen Geräten und Maschinen
  • Pflege und Instandhaltung der Wäsche bzw. Textilien – von Hand und mit entsprechenden Maschinen
  • Bügeltechniken
  • Pflege von Zierpflanzen
  • Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln und Speisen, Vorratshaltung
  • Kennen und Einhalten der Hygienevorschriften 

Die Ausbildung erfolgt gemäß dem § 66 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:              

  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt

Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:     

Bei gutem Abschluss der Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in Hauswirtschaft besteht die Möglichkeit, eine zweijährige Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in anzuschließen.

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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