Fachpraktiker/in für Metallbau

Fachpraktiker/innen für Metallbau arbeiten in Industrie- und Handwerksbetrieben hauptsächlich in der Fertigung und Montage von Einzelteilen und Baugruppen. Nach technischen Zeichnungen fertigen sie Baukonstruktionen aus Blech-, Stab- oder Bandstahl, Rohren, Aluminiumteilen und Kunststoff oder montieren Geländer, Treppen, Stahltüren und Fenster. Sie führen verschiedene Arbeitstechniken, wie Feilen, Bohren, Fügen, Schweißen, Drehen und Fräsen durch.

Fachpraktiker/innen für Metallbau arbeiten in Industrie- und Handwerksbetrieben hauptsächlich in der Fertigung und Montage von Einzelteilen und Baugruppen. Nach technischen Zeichnungen fertigen sie Baukonstruktionen aus Blech-, Stab- oder Bandstahl, Rohren, Aluminiumteilen und Kunststoff oder montieren Geländer, Treppen, Stahltüren und Fenster. Sie führen verschiedene Arbeitstechniken, wie Feilen, Bohren, Fügen, Schweißen, Drehen und Fräsen durch.

Die Ausbildung erfolgt in modernen Werkstätten des Berufsbildungswerkes bei intensiver Einbindung von mehrwöchigen Betriebspraktika.

Voraussetzungen:

  • Interesse an handwerklicher Tätigkeit mit körperlichem Einsatz
  • belastbarer Stütz- und Bewegungsapparat, besonders der Arme und Hände
  • Finger- und Handgeschick für beidhändiges Arbeiten
  • Schwindelfreiheit

Ausbildungsdauer:         3 Jahre und 6 Monate

Ausbildungsschwerpunkte sind:

  •  Grundfertigkeiten der manuellen Metallbearbeitung
  • Lesen und Anfertigen von Zeichnungen
  • Fertigkeiten im Umgang mit ausgewählten handgeführten Maschinen der Metallbearbeitung, Maschinenlehrgänge Drehen und Fräsen
  • Beherrschen spezieller Mess- und Prüfverfahren
  • Werkstoffverbindungsverfahren, wie Schrauben, Nieten und Schweißen (Schweißerpass ist möglich)
  • Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung
  • Einbau, Montage, Zusammenpassen und Reparatur von Teilen, Geräten und Betriebsmitteln
  • Anfertigen von Konstruktionen aus Metall-, Aluminium- und Kunststoffteilen nach Vorlagen
  • Montage und Prüfung metallischer und pneumatischer Bauteile

Die Ausbildung erfolgt gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes.

Prüfungen:              

Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt mit zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2.

Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.

Weiterbildung:        

Bei guten Leistungen ist ein Wechsel in die Metallbauerausbildung oder ein Aufstieg in Form einer Ausbildung zum/zur Metallbauer/in nach der Abschlussprüfung möglich.

 

Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.

Für weitere Infomrationen wenden Sie sich an unseren Ausbildungsleiter.

Ausbildungsinformation
Ausbildungsleiter/-in
Jürgen Prehm

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